Transparenzhinweis zu politischen Online-Anzeigen

gemäß Verordnung (EU) 2024/900 und Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410

Die Unabhängigen Mühldorfer e. V. kommen ihren Transparenzpflichten für politische Online-Werbung gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410 nach. Nachfolgend stellen wir die vorgeschriebenen Informationen zu unseren politischen Online-Anzeigen bereit.

1. Sponsor der politischen Anzeige

Unabhängige Mühldorfer e. V.
Vertreten durch den Vorsitzenden: Michael Hetzl
E-Mail: mhetzl@u-mue.de
Postanschrift: Stadtplatz 30, 84453 Mühldorf a. Inn, Deutschland

2. Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert

Nicht zutreffend.
Der Verein wird nicht von einer anderen juristischen oder natürlichen Person kontrolliert.

3. Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert

Unabhängige Mühldorfer e. V.
(identisch mit dem Sponsor)

Die Finanzierung erfolgt aus Eigenmitteln des Vereins gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

4. Zeitraum der Veröffentlichung / Verbreitung

Die jeweilige politische Anzeige wird veröffentlicht im Zeitraum:
von 01.01.2026 bis 08.03.2026

(Die konkreten Zeiträume werden kampagnenbezogen angegeben.)

5. Aggregierte Beträge für die einzelne politische Anzeige

Gesamtbetrag der für diese Anzeige bezahlten Werbedienstleistungen:
7.500,00 €

(umfasst z. B. Plattformkosten, Reichweitenbudget, ggf. Agenturleistungen)

6. Aggregierte Beträge für die gesamte Werbekampagne

Gesamtbetrag der für die jeweilige Werbekampagne bezahlten Leistungen:
7.500,00 €

(sofern mehrere Anzeigen einer zusammenhängenden Kampagne zugeordnet sind)

7. Herkunft der Mittel

Die Mittel stammen aus privaten Vereinsmitteln innerhalb der EU.
Es werden keine Mittel aus Nicht-EU-Quellen verwendet.

8. Methode der Berechnung der Beträge

Die angegebenen Beträge entsprechen den tatsächlich abgerechneten Kosten der jeweiligen Werbeplattformen und beauftragten Dienstleister.
Sachleistungen oder Rabatte werden – sofern relevant – zum marktüblichen Wert angesetzt und in die Gesamtsumme einbezogen.

9. Zusammenhang mit Wahl oder politischem Verfahren

Die politischen Anzeigen stehen im Zusammenhang mit:
Kommunalwahl in Bayern – Stadtrats- und Bürgermeisterwahl in Mühldorf a. Inn, 08. März 2026
(Ebene: kommunal)

10. Offizielle Informationen zur Wahlteilnahme

Informationen zu Wahl, Stimmabgabe und Briefwahl finden Sie bei:
Landratsamt Mühldorf a. Inn – Kommunalwahlen
[Link zur offiziellen Wahlseite des Landratsamts einfügen]

11. Europäisches Archiv für politische Online-Anzeigen

Die jeweiligen Anzeigen werden – soweit gesetzlich vorgesehen – im
Europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen veröffentlicht:
[Link zum Archiv, sobald verfügbar bzw. zugeordnet]

12. Meldung möglicherweise nicht konformer Anzeigen

Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine politische Anzeige der Unabhängigen Mühldorfer e. V. nicht den Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/900 entspricht, können Sie diese melden:

  • direkt über die jeweilige Online-Plattform (Melde-Funktion der Anzeige)

  • oder per E-Mail an: [Kontakt-E-Mail eintragen]

Meldungen werden gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/900 geprüft und bearbeitet.

13. Frühere Versionen / Aussetzungen

Eine frühere Veröffentlichung oder Fassung der politischen Anzeige wurde nicht aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU) 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt.
(Sollte dies künftig zutreffen, wird dies hier transparent kenntlich gemacht.)